Allgemeneine Geschäftsbedingungen (AGB)
Black Eagle Taxi & Limousinen Service
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Black Eagle Taxi & Limousinen Service
Mesut Tüzün, Einzelunternehmer
Seefeldergasse 30/8, A-1220 Wien, Österreich
office@blackeagle.at | +43 699 10588557 | www.blackeagle.at
UID: ATU72861101
§ 1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt sie als Vertragsinhalt an. Abweichende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Black Eagle Taxi & Limousinen Service ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Diese AGB gelten für nationale und internationale Personenbeförderungen, Taxi-, Mietwagen-, Limousinen-, Shuttle-, Flughafen- und Botenfahrten mit Kraftfahrzeugen, soweit die jeweilige Leistung angeboten und vereinbart wird. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben unberührt.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
Black Eagle Taxi & Limousinen Service führt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt aus und nimmt dabei die berechtigten Interessen des Auftraggebers wahr. Zur Durchführung können geeignete Fahrer oder Subunternehmer eingesetzt werden. § 3 Vertragsparteien und Vertretungsbefugnis
Der Beförderungsvertrag wird ausschließlich zwischen Mesut Tüzün, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Black Eagle Taxi & Limousinen Service, und dem Auftraggeber abgeschlossen. Fahrer, Subunternehmer oder sonstige Begleitpersonen sind nicht berechtigt, abweichende vertragliche Vereinbarungen im Namen des Auftragnehmers zu treffen.
Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge sind daher unmittelbar mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren und bedürfen zumindest einer eindeutigen Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp.
§ 4 Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat bei der Buchung alle für die Durchführung wesentlichen Angaben vollständig und richtig bekannt zu geben, insbesondere Abholort, Zielort, Datum, Uhrzeit, Anzahl der Fahrgäste, Anzahl und Art der Gepäckstücke, Flugnummer, besondere Anforderungen, mitgeführte Tiere, Kindersitze sowie außergewöhnliche oder wertvolle Gegenstände.
Bei Botenfahrten ist der Inhalt der Sendung vollständig zu beschreiben. Gefährliche, verbotene, verderbliche oder besonders wertvolle Güter dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung befördert werden.
Unrichtige, verspätete oder unvollständige Angaben können zu Mehrkosten, Verzögerungen oder zur Ablehnung bzw. Beendigung der Beförderung führen. Der Auftraggeber haftet für daraus entstehende nachweisbare Kosten und Schäden, soweit diese seiner Sphäre zuzurechnen sind.
Nicht angemeldete zusätzliche Personen, Tiere oder übermäßiges Gepäck können abgelehnt werden. Soweit die Beförderung dennoch möglich ist, darf der Preis an den tatsächlichen Aufwand und die erforderliche Fahrzeugkategorie angepasst werden.
§ 5 Stornierung des Beförderungsauftrages
A. Bürozeiten
Die Bürozeiten sind
Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 19:00 Uhr. Sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen bestehen keine Bürozeiten. Eine telefonische Erreichbarkeit an Sonntagen dient ausschließlich laufenden oder bereits bestätigten Fahrten und gilt nicht als Annahme einer Stornierung.
B. Form, Zugang und Wirksamkeit
Stornierungen werden ausschließlich schriftlich per WhatsApp an +43 699 10588557 oder per E-Mail an office@blackeagle.at entgegengenommen.
Für die Berechnung der Stornofrist ist ausschließlich der Zugang während der Bürozeiten maßgeblich. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie während der Bürozeiten im WhatsApp- oder E-Mail-Postfach abrufbar eingelangt ist. Außerhalb der Bürozeiten, an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen eingehende Stornierungen gelten erst mit Beginn der nächsten Bürozeit als zugegangen.
Nicht der Absendezeitpunkt, sondern der so bestimmte Zugangszeitpunkt ist maßgeblich. Der Auftraggeber trägt das Risiko der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Übermittlung.
C. Sonderregelung für Frühfahrten
Bei Fahrten mit vereinbartem Beginn vor 08:00 Uhr gilt eine nach Ende der letzten davorliegenden Bürozeit übermittelte Stornierung erst zu Beginn der nächsten Bürozeit als zugegangen. Beispiel: Eine Fahrt beginnt am Montag um 05:00 Uhr und die Stornierung wird am Montag um 02:00 Uhr übermittelt. Die Stornierung gilt erst um 08:00 Uhr als zugegangen; zu diesem Zeitpunkt liegt ein No-Show bzw. eine Stornierung nach Fahrtbeginn vor.
D. Stornogebühren
Soweit die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist, gelten folgende pauschalierte Stornogebühren, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
• Zugang mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn: kostenfrei.
• Zugang weniger als 24 Stunden, jedoch mindestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn: 50 %.
• Zugang weniger als 4 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn, bei Nichtantritt (No-Show) oder nach Fahrtbeginn: 100 %.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend. Black Eagle Taxi & Limousinen Service bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
Zusätzlich sind nachweisbare, bereits angefallene Fremd- und Barauslagen zu ersetzen, insbesondere Park-, Maut-, Genehmigungs-, Vermittlungs- oder Subunternehmerkosten.
E. Wartezeit und No-Show am gewöhnlichen Abholort
Am vereinbarten Abholort sind 15 Minuten Wartezeit ab der vereinbarten Abholzeit inkludiert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Danach können Wartezeiten gemäß § 9 verrechnet werden. Ist eine weitere Wartezeit wegen nachfolgender Aufträge nicht zumutbar oder möglich, darf die Fahrt als No-Show behandelt und mit 100 % des vereinbarten Fahrpreises verrechnet werden.
§ 6 Buchung und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung telefonisch, schriftlich, über die Website oder über ein sonstiges Buchungssystem angenommen oder durch eine Buchungs- bzw. Fahrtbestätigung bestätigt wurde.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Änderungen bedürfen der Zustimmung von Black Eagle Taxi & Limousinen Service. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt der vereinbarte Fahrpreis. Nicht im Fixpreis enthaltene Zusatzleistungen und Barauslagen, etwa zusätzliche Zwischenstopps, nicht angekündigte Wartezeiten, Park-, Maut-, Einfahrts- oder Genehmigungsgebühren, werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt unmittelbar nach der Fahrt oder nach Rechnungslegung fällig. Bei Rechnungslegung kann ein Zahlungsziel von 14 Tagen eingeräumt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten sind zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Mahnpauschale von € 10 wird nur verrechnet, soweit sie angemessen ist und in einem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand steht.
§ 8 Elektronische Zahlungen
Bei Zahlung per Kreditkarte, Zahlungslink, SEPA-Lastschrift oder sonstigem elektronischem Verfahren ermächtigt der Auftraggeber Black Eagle Taxi & Limousinen Service bzw. den eingesetzten Zahlungsdienstleister, den vereinbarten Betrag einzuziehen.
Scheitert die Zahlung wegen unzureichender Deckung, falscher Angaben oder Rückbuchung, bleibt die Forderung aufrecht. Vom Auftraggeber verursachte, nachweisbare Rücklastschrift- oder Bearbeitungskosten können weiterverrechnet werden.
§ 9 Wartezeiten
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Wartezeitentgelte:
• Normales Taxi: € 50 pro Stunde.
• Premiumfahrzeug / Limousine: € 60 pro Stunde.
• Van: € 70 pro Stunde.
• Bus: € 350 pro Stunde, sofern eine Busleistung ausdrücklich angeboten und vereinbart wurde.
Die Verrechnung erfolgt im Viertelstundentakt je angefangener Viertelstunde. Bei gewöhnlichen Abholungen sind die ersten 5 Minuten kostenfrei, soweit § 5 oder eine individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
§ 10 Flughafenabholungen
Bei Flughafenabholungen sind 45 Minuten Wartezeit ab der tatsächlichen Landung des gebuchten Fluges inkludiert, sofern eine korrekte Flugnummer bekannt gegeben wurde.
Ab der 46. Minute kann die Wartezeit gemäß § 9 verrechnet werden. Erforderliche zusätzliche Parkgebühren und sonstige nachweisbare Auslagen werden gesondert berechnet.
Informiert der Fahrgast rechtzeitig über eine Gepäckverspätung, einen Gepäckverlust, eine längere Passkontrolle oder einen vergleichbaren Umstand, kann nach Verfügbarkeit weiter gewartet werden. Nach Ablauf von 60 Minuten besteht jedoch kein Anspruch auf unbegrenztes Zuwarten. Die weitere Wartezeit und sämtliche zusätzlichen Parkkosten sind jedenfalls gesondert zu bezahlen.
Kann wegen der Verzögerung ein nachfolgender Auftrag nicht eingehalten werden, darf die Abholung beendet und als No-Show behandelt werden, sofern eine angemessene Kontaktaufnahme versucht wurde.
§ 11 Verschmutzung und Beschädigung
Fahrgäste haben das Fahrzeug sauber und schonend zu behandeln. Bei Verschmutzungen, insbesondere durch Erbrochenes, Speisen, Getränke, Schlamm oder sonstige Verunreinigungen, können die tatsächlich erforderlichen Reinigungs- und Ausfallkosten verrechnet werden.
Für gewöhnliche erhebliche Verschmutzungen kann eine Reinigungspauschale bis zu € 150 verrechnet werden. Bei höherem tatsächlichem Aufwand, Spezialreinigung, Geruchsbehandlung, Reparatur oder nachweisbarem Verdienstausfall kann der höhere Schaden geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber bzw. Verursacher haftet für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug und an dessen Ausstattung.
§ 12 Beförderungsausschluss und Verhalten
Der Fahrer darf die Beförderung verweigern oder beenden, wenn Fahrgäste aggressiv, gefährlich, stark alkoholisiert, grob verunreinigt oder nicht beförderungsfähig erscheinen, Sicherheitsanweisungen missachten, im Fahrzeug rauchen, verbotene Gegenstände mitführen oder die sichere Durchführung gefährden.
In einem solchen Fall bleibt der vereinbarte Fahrpreis bzw. die anwendbare Stornogebühr geschuldet, soweit der Ausschluss vom Fahrgast zu vertreten ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Kinder, Tiere, Gepäck und zurückgelassene Gegenstände
Erforderliche Kindersitze sind bei der Buchung bekannt zu geben. Die Verantwortung für die richtige Information über Alter, Größe und Gewicht des Kindes liegt beim Auftraggeber. Gesetzliche Sicherungspflichten bleiben unberührt.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgeführt werden. Assistenzhunde werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen befördert.
Gepäck wird nur im Rahmen der verfügbaren Kapazität befördert. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Kosten einer Nachsendung oder Zustellung trägt der Eigentümer.
§ 14 Höhere Gewalt und Verkehrsbeeinträchtigungen
Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbar sind, insbesondere durch außergewöhnliche Verkehrsereignisse, Unfälle, Straßensperren, extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, Ausfälle kritischer Infrastruktur, Demonstrationen oder unvorhersehbare technische Defekte, haftet Black Eagle Taxi & Limousinen Service nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Gewöhnlich vorhersehbarer Verkehr, Wartungsmängel oder organisatorische Umstände gelten nicht automatisch als höhere Gewalt. Der Auftragnehmer wird sich im Störungsfall um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen, soweit dies möglich ist.
§ 15 Haftung
Black Eagle Taxi & Limousinen Service haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet und die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Für Verspätungen, die auf unrichtige Angaben des Auftraggebers, verspätetes Erscheinen, außergewöhnliche Verkehrs- oder Sicherheitslagen oder sonstige nicht vom Auftragnehmer beherrschbare Umstände zurückzuführen sind, wird nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang gehaftet.
§ 16 Aufrechnung
Unternehmer dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Für Konsumenten gilt diese Beschränkung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
§ 17 Druck-, Satz- und Übermittlungsfehler
Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übermittlungs- oder Preisfehler dürfen berichtigt werden. Wird dadurch eine wesentliche Vertragsgrundlage verändert, wird der Auftraggeber informiert und kann den Auftrag kostenfrei stornieren, sofern nicht bereits eine Leistung erbracht wurde.
§ 18 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Durchführung von Buchungen und Fahrten, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, können Daten an Fahrer, Subunternehmer, Zahlungsdienstleister, IT- und Hosting-Dienstleister, Steuerberatung oder Behörden übermittelt werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung.
Nähere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten, sind in einer gesonderten Datenschutzerklärung auf www.blackeagle.at bereitzustellen.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein sollte.
Für Verträge mit Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 20 Salvatorische Klausel und Änderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung, sofern nicht eine individuelle Änderung vereinbart wird.
Stand: Juli 2026
